Novelle zum Asylgesetz von 2005

Das österreichische Parlament möchte mit der geplanten Gesetzesänderung die im internationalen Asylrecht zentrale Bestimmung außer Kraft setzen, dass jeder Asylantrag in einem Verfahren enden muss. Für Pax Christi ist dies äußerst problematisch.

Eine solch tiefgreifende Änderung muss außerdem gründlich und im üblichen Begutachtungsverfahren (ohne Fristverkürzung) diskutiert werden.

„Asyl auf Zeit“: ein auf 3 Jahre befristetes Aufenthaltsrecht ist für Pax Christi destruktiv. Damit werden neue anerkannte Flüchtlinge noch mehr Schwierigkeiten haben, eine Arbeit oder eine Wohnung zu finden.

Die vorgesehenen „Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit“ stellen eine extrem fragwürdige, willkürliche und panikmachende Maßnahme dar. Solange in vielen österreichischen Gemeinden noch überhaupt keine AsylwerberInnen aufgenommen wurden, kann man in keinster Weise von einem Notstand sprechen. Kleine Nachbarländer von Kriegsregionen (Libanon, Jordanien..) haben inzwischen Millionen von Flüchtlingen aufgenommen, Schengen-Außengrenzenländer (z. B. Griechenland) sind mit gigantischen Überforderungen konfrontiert.

Für Pax Christi verwehren die vorgesehenen Maßnahmen Schutzsuchenden grundlegende Menschenrechte. Der Ausbau einer Festung Österreich entspricht weder der Not der Schutzsuchenden noch der Fortentwicklung der humanitären Werte des Europas von morgen.