Pax Christi zur Abschiebung von Kindern nach Armenien und Georgien

Linz, 02.02.2021
Die ‚Pax Christi Friedensbewegung‘ fordert die Rückholung der abgeschobenen Kinder und Eltern und den Ausbau des humanitären Bleiberechts
Die aktuelle Asylrechtslage ist augenscheinlich auf Seiten derjenigen, die die Abschiebung von Kindern und deren Eltern nach Armenien und Georgien angeordnet haben bzw. diese verteidigen. Aus christlicher Sicht sperrt sich trotzdem vieles gegen diesen angeblich notwendigen „Rechtsakt“. Es stellt sich die Frage: Hat es keinen Weg einer humanitären Lösung gegeben, z.B. einen Aufenthaltstitel zur „Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens“, oder einen Aufenthaltstitel gemäß der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“?
Wir fordern von den Parteien, das humanitäre Bleiberecht dahingehend auszubauen, dass auch die Gemeinden und Länder in solchen Härtefällen in die Entscheidung miteinbezogen werden müssen. Wir weisen auch auf die Stellungnahme der Caritas hin, dass das humanitäre Bleiberecht zu totem Recht verkommt, wenn selbst gut integrierten Familien dieses ‚Recht‘ nicht mehr gewährt wird.
Pax Christi fordert die Bundesregierung und hier speziell die ÖVP dazu auf, einen Rechtszustand herzustellen, der menschenrechtlichen Aspekten und christlichen Werten verpflichtet ist. Im konkreten Fall kommt diese notwendige Gesetzesänderung leider zu spät. Deshalb hoffen wir auf einen humanitären Akt der nachträglichen Einbürgerung der abgeschobenen Familien außerhalb des aktuellen Asylrechts. Die international anerkannten Kinderrechte können dafür ins Treffen geführt werden.