In einer Demokratie haben alle Menschen das gleiche Recht, ihre Vorstellungen in die öffentliche Debatte einzubringen und die Gesellschaft mitzugestalten. Das gilt natürlich auch für Angehörige von Religionsgemeinschaften. Religiöser Pluralismus und Gleichberechtigung der Religionen gehören konstitutiv zu einem demokratischen Staatswesen. Mit Recht wird von Religionsgemeinschaften ein Bekenntnis zur Demokratie und zur Trennung von Kirche und Staat verlangt. Aber umgekehrt muss auch anerkannt werden, dass jede Religion auch eine soziale Botschaft und damit eine „politische“ Dimension hat.
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