Österreich hat Beteiligung an den EU-Battlegroups am 1.Juli 2012 verlängert!

Der Staat Österreich ist mit von der Partie. Mit 1.Juli 2012 wurde die Beteiligung an den EU-Battlegroups neuerlich verlängert. Wenn beispielsweise in Tirol ausländische Militärfahrzeuge rollen und Militäreinheiten aus anderen EU- oder NATO-Ländern im Truppenübungsplatz Lizum-Walchen für gemeinsame künftige Einsätze üben, dann wird begreifbar: EU-Schlachttruppen unter österreichischer Beteiligung sind mehr als nur eine Idee aus dem Verteidigungsressort. Sie sind längst schon militärische Wirklichkeit geworden.

Der Neutralität zum Trotz: Österreich ist seit dem EU Vertrag von Lissabon (2001) Mitglied eines Militärpaktes und ist in die militärische Beistandsverpflichtung der EU eingebunden. Mit einer Reihe von Gesetzen wurde und wird die Neutralität ausgehöhlt: Kriegsmaterialgesetz (2001), Truppenaufenthaltsgesetz (2001), Nato Truppenstatut (1998), EU Truppenstatut (2004) u.a. Hiermit sind u.a. die Manöver der Bundeswehr in und durch Österreich gesetzlich gedeckt. Auch wenn der Staatsvertrag die militärische Kooperation mit Deutschland verbietet, es wird kooperiert, mehr noch: bei Battlegroups agieren österreichische Soldaten unter deutschem Kommando.

Verteidigungsminister Norbert Darabos meinte (zit nach Werkstattblatt 2/2012): „Es wird nicht im Geringsten und von Niemanden daran gedacht, die EU-Battlegroups für Angriffskriege heranzuziehen (alleine schon deswegen, weil die EU keine Angriffskriege führt und auch nicht führen wird).“ Die EU hat aber schon einige von der NATO geführte Kriege politisch unterstützt. Was war in Jugoslawien 1999, als Belgrad bombardiert wurde? Was war und passiert im Afghanistankrieg seit 2001? Was war im Krieg gegen Libyen 2011? Was hat die EU in Syrien vor? Wozu werden dann die Battlegroups verwendet? Die eigentlichen Aufgaben dieser Krisenreaktionsverbände sind klar definiert. Diese reichen von humanitärer Hilfe und Rettungseinsätzen über Konfliktverhütung, Stabilisierungs- und Wirtschaftsbaumaßnahmen nach Konflikten bis hin zu Evakuierungsoperationen. Für die Militärs scheint es ganz klar, dass Battlegroups kampffähige Einheiten sind, die Krieg führen müssen. Dazu gehört, dass man den Gegner entwaffnet. Es geht um „Kampfeinsätze im Rahmen von Krisenbewältigung“ und um „Bekämpfung des Terrorismus“ (art. 43 , 1). Wer hat die Definitionshoheit über das, was Terror ist? Ein Freibrief wofür? Die Beteuerungen von Verteidigungsminister Darabos gehen an der Wahrheit vorbei: die Beteiligung Österreichs an den Battlegroups ist mit der Neutralität unvereinbar. Mit einer derartigen Militärpolitik wird der Staatsvertrag untergraben und auch verletzt.