von Bischof Dr. Michael Bünker, evang. Kirche A.B.: Beitrag zum Studientag von Pax Christi Österreich:
„Frieden in Gerechtigkeit. Unser Beitrag zum Reformationsjahr 2017“, Linz, 3. März 2017
Reformation: Zweihundert Jahre Krieg?
Wenn man auf die Reformationszeit zurückblickt, fällt die Bilanz im Blick auf den Frieden mehr als ernüchternd aus. Man kann die Geschichte der Reformation ohne weiteres als die Geschichte eines zweihundertjährigen mehr oder weniger kontinuierlichen Krieges beschreiben.
Das 16. Jahrhundert hat nicht ein einziges Jahrzehnt wirklichen Frieden gekannt. Auch im 17. Jahrhundert hat es nur am Anfang einige wenige Jahre gegeben, die ohne militärische Auseinandersetzungen waren. Begonnen haben diese Auseinandersetzungen schon geraume Zeit vor der Veröffentlichung der 95 Thesen Martin Luthers im Herbst 1517. Manche Historiker und Historikerinnen nennen als Ausgangspunkt den Krieg, den ab 1490 die Franzosen und die Habsburger in Italien gegeneinander geführt haben. Aber schon sechs Jahre nach 1517 kam es zum großen deutschen Bauernkrieg. Ab 1547 – ein Jahr nach Luthers Tod – dann der Schmalkaldische Krieg, dicht darauf die furchtbaren blutigen Kriege gegen die Hugenotten in Frankreich in den 1560er und 1590er Jahren und die blutigen Auseinandersetzungen zwischen England und Schottland. 1618 beginnt dann der Dreißigjährige Krieg mit seinen ungeheuren Zerstörungen und Verlusten an Menschenleben.
Ständig, so soll man es sich vorstellen, waren Kolonnen von Flüchtlingen auf den Straßen Europas unterwegs. Menschen, die entweder vor Krieg und Gewalt fliehen mussten oder die wegen ihres Glaubens davongejagt wurden bzw. ihre Heimat freiwillig verlassen hatten. Diese Reformationskriege, so heißt es, zogen die bis dahin größte Bevölkerungswanderung in Europa nach sich, überboten nur von den 80 Millionen Verjagten im 20. Jahrhundert als Folge der beiden Weltkriege. Hundertausende haben ihrer Heimat den Rücken gekehrt und sich in der Neuen Welt angesiedelt. Darunter auch einige Gruppen von Evangelischen aus dem heutigen Österreich, aus dem schätzungsweise 220.000 Menschen wegen ihres Glaubens vertrieben, deportiert oder aus der Heimat gedrängt wurden. Ich zähle einmal die Täufer und Täuferinnen gar nicht dazu. Dann kommt man auf eine wesentlich höhere Zahl.
Um das Jahr 1590 war halb Europa protestantisch, hundert Jahre später nur noch ein Fünftel des Kontinents. Böhmen, Mähren, Siebenbürgen und das heutige Österreich stehen für den Siegeszug der Gegenreformation im Herrschaftsgebiet der Habsburger. Die Grenze des Protestantismus hat sich in wenigen Jahrzehnten um hunderte Kilometer nach Norden verschoben. Genf war plötzlich ein Außenposten ganz im Südwesten, obwohl es doch vorher im Zentrum gelegen war. Ab 1680 richteten die Armeen der Herzöge von Savoyen entsetzliche Massaker unter den Waldensern an. Die religiöse Vielfalt und relative Toleranz in Polen-Litauen ist immer mehr unter Druck geraten und wurde schließlich zerstört und das Land seinen Nachbarn auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, wie mehrmals in seiner Geschichte.
Auch wenn die Bevölkerung bestimmt der Kriege müde war, hielten die Herrschenden daran fest. Die Habsburger – verbunden mit den bayerischen Wittelsbachern, die als besonders strenge Gegenreformatoren galten – haben mit großer Härte auch noch nach dem Westfälischen Frieden von 1648 gegen die Protestanten durchgegriffen. Ludwig XIV. – der französische König – erreicht mit seinen Feldzügen fast, was die Spanier nicht geschafft hatten, nämlich die Vereinigten Provinzen der Niederlande zu besiegen. Erst Wilhelm von Oranien konnte seinen Vormarsch aufhalten und wurde gleichsam nebenbei in der Glorious Revolution von 1688 König von England. Die Engländer sind zum Hauptgegner Frankreichs geworden und stoppten unter der Führung von John Churchill, dem späteren Herzog von Marlborough, den Vormarsch Frankreichs Anfang des 18. Jahrhunderts.
Mit diesen Kriegen wuchsen die Kosten ins Astronomische. Um diese Kosten aufbringen zu können, wandelte sich das Regierungssystem in den meisten europäischen Ländern. Es bildete sich der „Staat“. So förderten die Reformation und die ihr folgenden Auseinandersetzungen die Zentralisierung der staatlichen Macht, und das auf allen Seiten, katholisch wie evangelisch. Lose verbundene, von Adeligen oder repräsentativen Versammlungen politisch organisierte Gebiete oder Städte wurden zu straff organisierten Monarchien. Auf evangelischer Seite kann man Brandenburg-Preußen oder Schweden nennen, auf katholischer Seite Spanien, Frankreich und natürlich die Habsburgischen Länder. Die große Ausnahme bildete für eine bestimmte Zeit noch Polen-Litauen. Dieses erstaunliche politische Gebilde, das von Siebenbürgen bis ins Baltikum reichte und die Ukraine und Weißrussland umfasste, war eine besondere Ausnahme. Die erstarkten Monarchien, von denen ich gesprochen habe, haben die kulturelle und religiöse Identität ihrer Länder durch Abgrenzung gefördert. Plötzlich galt das Prinzip „Landeseinheit durch Glaubenseinheit“. Man brauchte dieses Prinzip, um die Bevölkerung des eigenen Landes gegen die Bevölkerung anderer Länder politisch entsprechend zu instrumentalisieren. Dazu entstanden die bis heute bekannten Nationalsprachen, auch da war die Reformation nicht ganz unbeteiligt daran. Ich erwähne das kastilische Spanisch, das Nordfranzösisch, das Hochdeutsch, das Londoner Englisch usw. Latein als das Esperanto der Intellektuellen und Gelehrten trat Zug um Zug zurück. Bald nach dem Jahr 1700 wurden aus diesen Staatsnationen Nationalstaaten. Die Theologen aller Richtungen legitimierten die Monarchen als von Gottes Gnaden eingesetzte Herrscher, aber gleichzeitig entwarfen sie da und dort Theorien, die den Königsmord als Tyrannenmord rechtfertigen sollten. Auch das gab es auf katholischer wie auf evangelischer Seite. Die Theorien sind nicht ohne Folgen geblieben: Wilhelm von Oranien wurde ermordet, Heinrich III. und Heinrich IV. in Frankreich, Maria Stuart, Karl I. in Schottland und England und noch einige mehr.
Erst mit den Siegen der Engländer gegen Ludwig XIV. – ich habe es erwähnt – am Anfang des 18. Jahrhundert stabilisierte sich die politische Lage für eine gewisse Zeit. Die Kluft zwischen den katholischen und protestantischen Ländern war allerdings mittlerweile tief und unüberbrückbar geworden. Sie prägte auch das Alltagsleben, katholische Städte in Polen standen etwa Sevilla viel näher als ihren baltischen oder schwedischen evangelischen Nachbarstädten. Europa begann sich also kulturell, in Milieu und Mentalität grundlegend anders zu organisieren, als es bis dahin gewesen ist.
War das eine zwangsläufige Entwicklung? Musste es so kommen? Es hatte doch niemand der an der Reformation Beteiligten – Befürworter wie Gegner – geplant oder beabsichtigt. Ich erinnere daran, dass es gewisse Oasen der Toleranz gegeben hat, in denen auch in Zeiten der größten Konflikte und Auseinandersetzungen das Zusammenleben verschiedener Religionen und Konfessionen zumindest für einige Zeit gelungen ist. Polen-Litauen habe ich schon erwähnt. In diesem Herrschaftsgebiet lebten Christen und Christinnen der verschiedenen Konfessionen zusammen mit Juden und Jüdinnen und Menschen islamischen Glaubens. Polen-Litauen war von innerer Pluralität geprägt. Als die Jagiellonen in der männlichen Linie ausstarben, traten die Adeligen zusammen, um einen neuen König zu wählen. Es war für sie klar, dass es kein Habsburger werden sollte. Also entschied man sich am besten gleich für einen Erzfeind der Habsburger, also für Heinrich von Valois von Frankreich. Da erreichte Polen 1572 die Nachrichten von den Schrecken der Bartholomäusnacht in Frankreich und man zweifelte, ob ein französischer König so gut wäre. Daraufhin trat in Warschau der sogenannte Konvokationssejm zusammen und beschloss eine Konföderationsurkunde, die für den neuen König gelten sollte und die er unterschreiben musste. Das war 1573 – ein Jahr nach der Bartholomäusnacht. Ich lese die wichtigste Passage daraus vor:
„Da es in unserem Gemeinwesen nicht unerhebliche Meinungsverschiedenheiten in Glaubensfragen gibt, versprechen wir einander – um von vornherein in unserem Volk jeden schädlichen Zwist über diese Fragen zu vermeiden, wie wir ihn deutlich in anderen Reichen sehen -, für uns und unsere Nachkommen und für alle Zeiten, dass wir, die wir im Hinblick auf den Glauben unterschiedliche Überzeugungen hegen, Frieden untereinander wahren und nicht wegen eines anderen Glaubens oder eines Kirchenwechsels Blut vergießen oder einander bestrafen durch Beschlagnahme von Eigentum, Entehrung, Haft oder Verbannung und keinen Richter oder sonstigen Repräsentanten der Obrigkeit bei einer derartigen Handlungen unterstützen werden.“
Mit diesem Beschluss galt Polen-Litauen als „Paradisus haereticorum“, denn auch die anderswo von allen verfolgten Unitariere oder Sozinianer wurden anfangs mit Gleichberechtigung anerkannt und konnten mit den anderen leben. Dem hat auch der junge Heinrich von Valois zugestimmt – er wollte ja König von Polen werden – aber es hat nicht lange gedauert. Nach dem Tod seines Bruders musste er zurück nach Frankreich und die polnisch-litauischen Adeligen wählten jetzt Istvan Bathory, den siebenbürgischen Großfürsten und katholischen Woiwoden zu seinem Nachfolger. Das friedliche Zusammenleben und die Koexistenz der unterschiedlichsten Konfessionen in Polen des 16. Jahrhundert, das orthodoxe Großfürstentum Moskau im Osten, das islamische osmanische Reich im Süden, das protestantische Schweden gleich jenseits des Meeres im Norden und das gemischt katholisch-evangelische Heilige Römische Reich im Westen, zerrissen zwischen Reformation und Gegenreformation, war dennoch einzigartig in Europa. Das soll man nicht vergessen!
„Auf einem von Religionskriegen zerrissenen europäischen Kontinent konnte nur Polen das epochemachende allgemeine Toleranzstatut hervorbringen, das von der Warschauer Konföderation beschlossen wurde. Vereinzelte Akte des religiösen Fanatismus konnten noch vorkommen, doch eine allgemeine Verfolgungskampagne war nicht möglich. Polen verdiente wahrlich seinen Namen als ‚das Land ohne Scheiterhaufen‘“. So Norman Davis in seiner Geschichte Polens aus dem Jahr 2006.
Der neue König Istvan Bathory, der katholische Woiwode von Siebenbürgen, konnte zurückgreifen auf die Beschlüsse des Landtags von Torda in Siebenbürgen. Mit diesem Landtag wurde in Siebenbürgen die Anerkennung verschiedener Religionen – katholisch, reformiert, lutherisch und unitarisch – ausgesprochen. Pfarrer sollen an allen Orten das Evangelium nach ihrem Verständnis predigen. Wenn die jeweilige Gemeinde das zu akzeptieren bereit ist, ist es gut. Ist das jedoch nicht der Fall, dürfen sie niemanden mit Gewalt zwingen, falls ihre Seele keinen Frieden findet, sondern einen Pastor wählen, dessen Lehre der Gemeinde genehm ist. Es ist niemandem erlaubt, einem anderen wegen dessen Lehre mit Kerker oder Bann zu drohen, denn – so die Begründung – der Glaube ist ein Geschenk Gottes.
Eine dritte Oase der Toleranz neben Polen-Litauen und Siebenbürgen war in unmittelbarer Nähe Österreichs, nämlich Mähren mit Nikolsburg/Mikulov als Zentrum. Unter der Herrschaft des Leonhard von Liechtenstein sind dort alle aus anderen Teilen des Habsburgerreiches Verfolgte, in erster Linie die Täufer und Täuferinnen, für einige Jahre aufgenommen worden. Schon 1421 haben die aus Wien verjagten Jüdinnen und Juden in Nikolsburg Aufnahme gefunden. Einer der Täufer, die dort waren, war Balthasar Hubmair, der 1528 vor dem Stubentor in Wien verbrannt wurde, seine Frau hat man in der Donau ertränkt. Hubmairs Wahlspruch war „Die Wahrheit ist untödlich“ und zeigt früh eine Haltung der Toleranz.
Es hat dann in Teilen Europas wo der Gegensatz zwischen den Konfessionen kriegerisch ausgetragen wurde, noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gedauert, bis die Toleranz verwirklicht wurde, ich erwähne für Preußen das Wöllnersche Religionsedikt und für Österreich das Toleranzpatent von Josef II. 1781. Seine Mutter Maria Theresia hat nichts davon gehalten. Sie konnte sich das Wohlergehen des Staates ohne Glaubenseinheit schlicht nicht vorstellen. Die Herausbildung des religiös und weltanschaulich neutralen Verfassungsstaates konnte erst auf der Grundlage der Menschenrechte, die die Basis für ein Zusammenleben unterschiedlicher Wahrheitsansprüche unter den Bedingungen kultureller und religiöser Pluralität bieten, wie sie heute für Europa kennzeichnend sind, erfolgen.
Die Reformatoren haben alle die mittelalterliche Lehre vom gerechten Krieg übernommen – so gut wie alle. Es gibt kaum eine Ausnahme. Auch im Augsburger Bekenntnis, auf das zumindest wir beide uns verpflichtet haben, steht im Artikel 16 das „iure bellare“, also das rechtmäßige Kriegführen oder „iure militare“ – wie es manchmal auch heißt. Allerdings hat Luther zumindest zwei wichtige Einschränkungen gemacht. Die Erste ist die Verwerfung jeder Kreuzzugsidee. Es gibt keinen Krieg im Namen Gottes. Auch die Kriege gegen die Osmanen, die damals besonders im Vordergrund standen, waren für Luther nie Glaubenskriege. Sie durften seiner Meinung nach nicht um des Glaubens willen und wegen des Glaubens geführt werden. Für Luther gab es keinen Krieg des christlichen Abendlandes gegen Ungläubige. Und das Zweite: Für Luther waren nur Verteidigungskriege gerecht – im besten Fall. Manche seiner Äußerungen entziehen der militärischen Gewalt überhaupt die Rechtfertigung. Wer Krieg „anfehet“ (anfängt), sagt er, der ist unrecht. Man weiß heute, dass das nicht immer so sauber auseinanderzuhalten ist, aber es zumindest einmal ein Grundsatz, ein Pflock, der eingeschlagen wird. Freilich muss gleich dazu gesagt werden, dass Luther kein Pazifist war. Seine Äußerungen im Bauernkrieg und seine Aufrufe an die Fürsten, gegen die Aufständischen mit aller Gewalt vorzugehen, belegen das in erschreckender Weise. Folgerichtig ist der Pazifismus, wie ihn täuferische Gruppen vertreten haben (allerdings nicht alle), von den Reformatoren generell abgelehnt worden. Von Luther gibt es die berühmte Schrift „Ob Kriegsleute im seligen Stand sein können“ und seine Antwort ist ja, unter den beiden Bedingungen, die ich genannt habe. Im Fall eines offenkundig ungerechten Krieges hat der Christ der Obrigkeit seinen Gehorsam, und damit auch den Wehrdienst, zu verweigern. Ähnlich ist es auch bei Johannes Calvin.
Heute – Neuer Rüstungswettlauf?
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Wir stehen vor einem neuen Wettrüsten, das vor allem im atomaren Bereich ausgetragen werden wird. Die Rüstungsbegrenzungs- und Abrüstungsabkommen der 1980er Jahre werden Zug um Zug in Frage gestellt und durchbrochen. Begonnen hat damit Georg W. Bush 2001, indem er einseitig das ABM-Abkommen kündigte, das Raketenabwehrsysteme mit wenigen Ausnahmen verboten hat. Fortgesetzt hat das dann Russland mit der Stationierung von Iskander Raketen in Kaliningrad, also von Kurzstreckenraketen, die nach Meinung vieler auch als Mittelstreckenraketen eingesetzt werden können, was aber gemäß dem INF Abkommen von 1987 verboten wäre. Wladimir Putin hat das Plutoniumabkommen aus dem Jahr 2000 aufgekündigt und beide Seiten, die USA und Russland, haben die Modernisierung und Erweiterung ihrer Atomwaffenprogramme angekündigt. Großbritannien hat, Brexit hin oder her, seine Trident Flotte um Unsummen erneuert und der polnische Ministerpräsident hat offen davon gesprochen, dass er gerne die EU zu einer Atommacht ausbauen würde. Der neue US-Präsident hat mit der Forderung nach einem Ausbau des Atomwaffenarsenals Kritik auf sich gezogen. Abrüstungsbefürworter werden den Republikanern vor, die Fakten zu ignorieren. John Tierney vom Center for Arms Control and Non-Profiteration erklärte, dass offenkundig jeder Staatschef auf der Welt, außer Donald Trump, wisse, dass die USA schon jetzt führend auf dem Gebiet der atomaren Massenvernichtungsmittel seien. Trump hat in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters, in der Zeit als er noch Interviews an Nachrichtenagenturen gegeben hat, gesagt, dass er das Atomwaffenarsenal der USA ausbauen wolle. Vordergründig geht es um eine Differenz von 200 Atomsprengköpfen in den Arsenalen von Russland und den USA. Aber die Vereinigten Staaten müssen immer die führende Atommacht sein, so ihr Präsident. Es wäre wunderbar und ein Traum, wenn kein Staat Atomwaffen hätte – sagt der neue Präsident – aber so lange Staaten Atomwaffen haben, „werden wir im Rudel ganz oben stehen“.
Unter dem Eindruck der Annexion der Halbinsel Krim durch Russland im Jahr 2014 haben die NATO-Staaten verbindlich beschlossen, 2 % ihres Bruttoinlandsproduktes für die Verteidigung auszugeben. Für Deutschland würde das bis 2024 bedeuten, diese Ausgaben von derzeit 36 Milliarden auf 75 Milliarden Euro zu steigern. Fünf NATO-Mitglieder erreichen derzeit schon die 2-%-Marke, das sind die USA, Großbritannien, Litauen, Polen und – paradoxerweise – Griechenland. Die NATO-Staaten Europas stehen nun unter dem Druck der USA, seit Donald Trump angekündigt hat, nur noch jene Staaten zu unterstützen, die ihren Verpflichtungen verstärkt nachkommen. Insgesamt geben die NATO Länder über 900 Milliarden US-Dollar für Rüstung aus, Russland im Vergleich bescheidene 66 Milliarden. Allerdings sind diese 66 Milliarden 4 – 5 % des russischen Bruttoinlandsproduktes. Besonders teuer kommen der NATO die nationalen Sonderinteressen. Die EU ist der zweitgrößte Militärinvestor weltweit, aber ganz bestimmt nicht die zweitgrößte Militärmacht. Michel Barnier, der Sicherheitsberater der EU, hat dazu unlängst einen Bericht vorgelegt und festgestellt, dass die Rüstungsausgaben bizarr hoch sind. Weil jedes Land seine eigenen Forschungen und Produkte fördert und finanziert. Ein Beispiel nur: In der EU gibt es 17 Typen an Kampfpanzern und in den USA einen. Von Abrüstung keine Rede, vielmehr setzen die Länder wieder verstärkt auf militärische Sicherheit und hohe Rüstungsausgaben, auch das österreichische Bundesheer darf sich über eine massive Steigerung der Budgetmittel freuen. Nicht nur das bedroht den Frieden, sondern auch die Entwicklung völlig neuer Waffen- und Tötungssysteme wie die Drohnen. Drohnen erweisen sich immer deutlicher als ein Irrweg, weil sie die Deregulierung des Krieges fördern und eine Grauzone eröffnen, in der nicht immer klar ist, wann ein Krieg beginnt und damit auch nicht, wann und wie er wieder beendet werden könnte. Das heißt, alle jene Kriterien, die die bellum-iustum-Theorie aufgestellt hat, sind eigentlich hinfällig, wie etwa die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten, was für die bellum-iustum-Theorie von entscheidender Bedeutung ist. Antje Vollmer, evangelische Theologin und ehemalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, die das sehr gründlich analysiert hat, kommt zu dem Schluss, dass mit der Einführung der Drohnen und ihrem massenweisen Einsatz, wie er derzeit erfolgt, alle Schritte, die einen Krieg verhindern oder zumindest eindämmen sollten, in Frage gestellt werden. Das Gegenteil ist der Fall: Das rechtsstaatliche Normenverständnis und das Kriegsvölkerrecht werden dadurch völlig untergraben. Kriegerische Gewalt geschieht derzeit schon wieder in einem völlig rechtsfreien Raum, ohne jede Kontrolle und ohne Beachtung gesetzter Rahmenbedingungen.
Ökumene und Frieden
2017 ist das erste Reformationsjubiläum, das – zumindest in unserem kleineren Teil der Welt – in Frieden und weltweit im Zeitalter der Ökumene gefeiert wird. Heute gehen die Kirchen miteinander weltweit den Weg des gerechten Friedens. Dieser Weg unterscheidet sich grundlegend vom alten Konzept des gerechten Krieges. Evangelische Kirchen haben sich – wie in anderen Fragen auch – in dieser Frage von den Positionen der Reformation und der Reformatoren verabschiedet. Gerechter Frieden umfasst mehr als den Schutz von Menschen vor ungerechtem Einsatz von Gewalt. Es ist notwendig, dass die Waffen schweigen – aber das genügt nie. Sondern der Frieden schließt soziale Gerechtigkeit ein, die Achtung der Menschenrechte und Sicherheit für alle. Gerechter Frieden hat eine ökologische und soziale, eine politische und ökonomische Dimension. Lediglich den Krieg zu verurteilen genügt nicht.
Die Rede vom gerechten Krieg stammt bekanntlich aus dem antiken Griechenland. Ich brauche darauf nicht näher einzugehen. Die Vorstellung war, durch ethische Kriterien, die zu verbindlichen Regelungen gemacht werden, das willkürliche Kriegführen einzudämmen. Die Lehre vom gerechten Krieg hat etwa seit 1990, parallel zu den westlichen Interventionskriegen – zwei Mal im Irak, im Kosovo, in Afghanistan – eine Renaissance erlebt und ist in der heutigen Diskussion wieder aktuell. Besonders angesichts des von den Vereinten Nationen entwickelten Konzepts der Schutzverantwortung – der Responsibility to Protect – wird die Beachtung der Kriterien vom gerechten Krieg für eine sogenannte humanitäre Intervention mit militärischen Mitteln ausdrücklich gefordert. Dennoch überwiegt heute die Kritik an dieser überkommenen Lehre. Kritikpunkte sind insbesondere folgende: Die Lehre vom gerechten Krieg hat historisch niemals nach ihren Kriterien ungerechte Kriege verhindert oder Kriegsgewalt verringert. Sie sei an ein Kriegsbild aus der Zeit des Feudalismus gebunden und von der neuzeitlichen Entwicklung politisch (Nationalstaaten), gesellschaftlich (totale Vernichtungskriege) und militärisch durch Fern- und Massenvernichtungsmittel überholt. Sie fördere, paradoxer Weise, sogar Kriege, indem sie die Illusion einer moralisch zulässigen Kriegführung nährt, obwohl sich Gerechtigkeit und Friede nie durch Krieg herstellen lassen. Und sie bewirke eine nicht sachgerechte Moralisierung der internationalen Politik. Jede Kriegspartei beansprucht die gerechte Sache für sich und setzt damit eine Gewaltspirale in Gang, in deren Verlauf sich jede Eskalation rechtfertigen lässt. Indem diese Theorie vom gerechten Krieg den Staatsführungen das Recht zugesteht, Gewalt mit Gewalt zu beantworten, erklärt sie gleichzeitig die Staatsführungen zu Richtern in eigener Sache.
Als im Jahr 1948 der Ökumenische Rat der Kirchen in Amsterdam gegründet wurde, hieß es: „Krieg soll um Gottes Willen nicht sein.“ Damit wurde der bis dahin unangefochten geltenden Lehre vom gerechten Krieg theologisch der Boden unter den Füßen weggezogen. Diese Entwicklung hat sich beschleunigt durch das seit den 1950er Jahren einsetzende Wettrüsten mit atomaren Massenvernichtungsmitteln. „Pacem in terris“ aus dem Jahr 1963 hat hier ein deutliches Signal gesetzt, wo Papst Johannes XXIII eindringlich vor den Gefahren des atomaren Wettrüstens warnt, dessen Beendigung fordert, eine gleichzeitige kontrollierte Abrüstung einfordert, und vor allem ein Verbot aller Atomwaffen unter Beteiligung aller, vor allem aller Menschen guten Willens. Er sah zwar in der schrecklichen Zerstörungsgewalt der modernen Waffen eine kriegsverhütende Wirkung, hat also das Abschreckungskonzept noch übernommen, folgert aber daraus: „Darum widerstrebt es in unserem Zeitalter, das sich rühmt, Atomzeitalter zu sein, der Vernunft, den Krieg noch als das geeignete Mittel zur Wiederherstellung verletzter Rechte zu betrachten“. Dennoch haben die Kirchen – katholisch wie evangelisch – noch lange Zeit daran festgehalten, die atomare Abschreckung als ein legitimes Mittel der Friedenssicherung zu betrachten.
Spätestens seit den 1980er Jahren, dem Nachrüstungsbeschluss und der neuen Friedensbewegung, hat sich in der Ökumene die Überzeugung durchgesetzt, dass schon die Herstellung und Stationierung – und nicht erst der Einsatz – von atomaren Massenvernichtungsmitteln ein Verbrechen gegen die Menschheit darstellt. Die ökumenische Weltkonferenz in Vancouver 1983 hat alle Vorbehalte und Kompromissformeln fallen gelassen. Die Erprobung, Herstellung und Androhung von Massenvernichtungsmitteln sind ein Verbrechen an der Menschheit. Sie stehen im Widerspruch zum Glauben an Jesus Christus. Atomare Abschreckung ist moralisch unvertretbar, weil ihre Glaubwürdigkeit darauf beruht, dass der Einsatz von Atomwaffen tatsächlich beabsichtigt ist. Heute sehen wir, dass daran gearbeitet wird, neben der Abschreckungswirkung von Atomwaffen auch ihre Einsatzmöglichkeiten in kleineren, regionalen und vermeintlich begrenzbaren Konflikten zu überlegen. Die Realität des Krieges hat sich ebenfalls grundlegend geändert. Ich habe schon erwähnt, dass das Versagen der Vereinten Nationen bei der Verhinderung des Völkermordes in Ruanda 1994 zur Entwicklung dieses Konzepts der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) geführt hat, dem dann im Jahr 2005 die Mitgliedsstaaten der UNO zustimmten. Dieses Konzept sieht als letztes Mittel auch ein militärisches Eingreifen von außen vor. Wenn ein Staat nicht mehr in der Lage ist, die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu garantieren bzw. selbst diese Sicherheit in Frage stellt, wäre nach dem R2P-Konzept ein Eingreifen von außen – mit UNO-Mandat – legitim.
Die Erfahrungen mit solchen Interventionen, wie etwa im Irak, Kosovo, Afghanistan oder Libyen, wecken große Zweifel. Die Frage, ob eine Politik, die die grundsätzliche Möglichkeit solcher Interventionen bewusst einschließt, auch aus christlicher Sicht vertretbar sein kann, hat vor einigen Jahren zu heftigen Auseinandersetzungen geführt, vor allem im Blick auf den Schutz der bedrohten Minderheiten im Irak und in Syrien vor der Gewalt des Islamischen Staates. Selbst Papst Franziskus ist da als ein vorsichtiger Befürworter eines Eingreifens unter UNO Mandat zitiert worden. Kirchen schließen offensichtlich den Einsatz rechtserhaltender militärischer Gewalt nicht völlig aus. Auch wenn sie wissen, dass militärische Mittel keinen Frieden gewinnen können. Allerdings sind sie der festen Überzeugung, dass eine unerlässliche Bedingung dafür immer die Autorisierung durch die kollektiven Sicherheitssysteme, in erster Linie der Vereinten Nationen, ist. Im Aufruf zum gerechten Frieden des Ökumenischen Rates der Kirchen aus dem Jahr 2011 heißt es dazu: „Es gibt Extremsituationen, in denen der rechtmäßige Einsatz von Waffengewalt als letzter Ausweg und kleineres Übel notwendig werden kann, um gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen, die unmittelbaren tödlichen Gefahren ausgesetzt sind. Doch selbst dann sehen wir den Einsatz von Waffengewalt in Konfliktsituationen sowohl als Zeichen schwerwiegenden Versagens wie auch als zusätzliches Hindernis auf dem Weg zu einem gerechten Frieden an.“ Die Kirchen betonen also, dass auch solche Einsätze humanitärer Interventionen ein Ausdruck des „Schuldigseins“ sind und nie mit gutem Gewissen erfolgen können. Die primären Aufgaben der Kirchen – und das wird auch deutlich – sind die wirksame humanitäre Hilfe für die Opfer der Gewalt und die Stärkung jener Kräfte politischer Vernunft, die sich für eine gewaltfreie Lösung der Konflikte und eine Zukunft in Gerechtigkeit und Frieden einsetzen.
Aber es ist ein aktuelles ethisches Dilemma – ist der Einsatz militärischer Gewalt in Extremsituationen legitim oder nicht? Dieses Dilemma hat eine Rolle gespielt in einem Dialog, der uns wieder ein bisschen zurück führt auf das Thema der Reformation. Dieser Dialog wurde nämlich geführt zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und den Mennoniten. Die Mennoniten sind eine alte, aus der Reformation stammende täuferische Kirche und gehören heute zu den klassischen Friedenskirchen mit einem grundsätzlichen Pazifismus. Das Konzept, das die beiden Gesprächspartner dort entwickelt haben, ist das Konzept des „Just Policing“ – gerechter Polizeieinsatz. Just Policing – gerechtes polizeiliches Handeln. Man hat dieses Konzept als Lösung vorgeschlagen, um auf der einen Seite das Ideal der Gewaltfreiheit mit der Anforderung der internationalen Schutzverantwortung in irgendeiner Form in Einklang zu bringen. Im Fokus dieses Ansatzes steht das Ziel der Gewaltminimierung. So würden sich Polizeieinheiten, meint man, aufgrund ihres Aufgabenprofils und Ihrer Ausstattung deutlich vom Militär unterscheiden. Umso bedenklicher ist, dass wir heute immer mehr Überschneidungen zwischen den beiden Sicherheitsapparaten haben. Angestrebt werden, so hat Fernando Enns, einer der Wortführer der mennonitischen Kirchen und der Friedensbewegung, formuliert, nicht ein Sieg über andere. Das ist nicht die Aufgabe der Polizei. Sondern es geht darum, gerechte win-win-Lösungen zu ermöglichen, und das mit geringstmöglicher Zwangsausübung. Dieses Konzept des Just Policing wird von einigen Vertretern und Vertreterinnen der Politikwissenschaft vertreten. Es fehlt die Zeit, das hier näher auszuführen. Nur soviel sei gesagt: Das Polizeirecht sieht, zumindest in der Demokratie, ein prinzipielles Tötungsverbot vor, das auch für Rechtsbrecher gilt. Dagegen beinhaltet das humanitäre Völkerrecht – konkret die Genfer Konvention – lediglich den Schutz von Nichtkombattanten sowie von außer Gefecht befindlichen Kombattanten. Man könnte eventuell auch im Blick auf die UNO-Charta von einem prinzipiellen Tötungsverbot ausgehen. Im Falle gerechtfertigter Gegengewalt tritt die Differenz dann aber deutlich zutage. Dann ist das Töten erlaubt und stellt mehr als eine nur finale Möglichkeit dar. Denn nicht jede Polizeigewalt ist gerecht – wir wissen es – und Policing nicht automatisch Just Policing. Die Aufgabe der Polizei nach diesem Konzept wäre es, die friedliche, gemeinschaftliche Ordnung zu sichern oder wiederherzustellen. Das beinhaltet auch, die Ursachen von Rechtsbruch zu identifizieren, zu verstehen und zu bearbeiten. So kommt also einem Just Policing nicht nur eine reaktive, sondern vornehmlich auch präventive und vermittelnde Funktion zu. Die Anwendung von Gewalt ist dann auch nur ein Instrument, ein letztes, manchmal notwendig werdendes Mittel, aber kein dominanter modus operandi mehr.
Ich erwähne dieses Konzept, weil es mir interessant erscheint, darüber intensiver nachzudenken. Aus dieser Diskussion ist ersichtlich, dass für die Kirchen der gerechte Friede kein Zustand ist, sondern ein Prozess, ein Weg. Folgerichtig hat die letzte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen im Jahr 2013 in Busan in Südkorea die Kirchen der Welt aufgerufen, auf einer gemeinsamen Pilgerreise zu Gerechtigkeit und Frieden miteinander unterwegs zu sein.
Schließen möchte ich mit einem Zitat aus der gemeinsamen Feier von Papst Franziskus und dem Präsidenten des Lutherischen Weltbundes, Bischof Mounib Younan aus Jerusalem. Diese ökumenische Feier hat am 31. Oktober 2016 in Lund in Schweden stattgefunden – und passt vielleicht auch ganz gut auf unsere Situation, auch wenn hier nur von Katholiken und Lutheranern die Rede ist.
„Wir beten zu Gott, dass Katholiken und Lutheraner fähig sein werden, gemeinsam das Evangelium Jesu Christi zu bezeugen, indem sie die Menschheit einladen, die gute Nachricht von Gottes Heilshandeln zu hören und zu empfangen. Wir bitten Gott um Eingebung, Ermutigung und Kraft, damit wir zusammenstehen können im Dienst und so für die Würde und die Rechte des Menschen, besonders der Armen, eintreten, für die Gerechtigkeit arbeiten und alle Formen von Gewalt zurückweisen. Gott fordert uns auf, all denen nahe zu sein, die sich nach Würde, Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung sehnen. In besonderer Weise erheben wir heute unsere Stimme für ein Ende der Gewalt und des Extremismus, die so viele Länder und Gemeinschaften sowie unzählige Schwestern und Brüder in Christus betreffen. Wir fordern Lutheraner und Katholiken zur Zusammenarbeit auf, um den Fremden aufzunehmen, denen zu Hilfe zu kommen, die wegen Krieg und Verfolgung zur Flucht gezwungen zur Hilfe zu kommen, und die Rechte der Flüchtlinge und der Asylsuchenden zu verteidigen.“